Gemeinderatssitzung vom 23.09.2021
1. Bürgerfragestunde
Es gab keine Wortmeldungen.
2. Pump Track – Bereitstellung der Fläche bei Tennisplätzen
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Gemeinde stellt die Fläche dem Verein von Herrn Pfander zur Verfügung und überschreibt sie dem Verein unter dem Vorbehalt:
-dass wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Tennisverein einen weiteren Tennisplatz bauen möchte, die Gemeinde den Tennisverein aktiv unterstützt,
eine andere Fläche zu finden.
-dass die Fläche ausschließlich als Pump Track – Funpark genutzt wird und bei nicht erfüllen wieder an die Gemeinde zurückgeht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
3. IT-Betreuung durch den Gemeindeverwaltungsverband
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Gemeinde Ruppertshofen beteiligt sich an der beim Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald konzipierten interkommunalen
IT-Betreuung in der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellten Form.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, mit 6 Fürstimmen und 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen,
4. Außenbereich Kindergarten Pfiffikus/Verkehrsführung
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Abstimmung zur Ausführung von Variante 1:
es wurden 2 Fürstimmen vergeben.
Ohne Enthaltungen.
Abstimmung zur Ausführung von Variante 2:
es wurden 7 Fürstimmen vergeben.
Ohne Enthaltungen.
Der Gemeinderat beschloss mehrstimmig, sich für die Ausführung der Variante 2 zu entscheiden. Der Weg solle aber mindestens 1,5 Meter breit sein.
5. Anteilige Übernahme Ausfall Kindergarten Zwergenland (Jan.-Feb. 2021)
Beschlussantrag der Verwaltung:
- Die Jugendhilfe Land e.V. erhält für den Ausfall der Kindergartengebühren Januar 2021 bis Februar 2021 einen Betrag von 972,43 € ausgezahlt.
- Weitere eingehende Beteiligungen sind entsprechend an die Jugendhilfe Land e.V. weiterzugeben.
GRin Mangold erklärte, ihre Befangenheit zum Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat beschloss mehrstimmig, mit 7 Fürstimmen und 1 Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
6. Kanalsanierung Ruppertshofen 2. Teil Antragstellung
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Bezüglich der Kanalsanierung Ruppertshofen 2. Teil einen Zuschussantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft bis spätestens 01.10.2021 zu stellen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
7. Bausachen
a. Erstellung eines Wohnhauses mit Garage,auf Flst. 373/5, Im Kobel 7, 73577 Ruppertshofen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Einvernehmen zur Erstellung eines Wohnhauses mit Garage,auf Flst. 373/5, Im Kobel 7, 73577 Ruppertshofen, erteilen.
b. Neubau einer Halle im Erdgeschoss, sowie Betriebsleiterwohnung mit Büro im Obergeschoss und Gesellschafterinnenwohnung mit Büro ebenso im Obergeschoss, auf Flst. 942/4, Robert-Bosch-Straße/Industriestraße,
73577 Ruppertshofen.
BM Kühnl erklärte, dass die Verwaltung das Landratsamt, Kreisbaumeisterstelle, daraufhin weist, dass Gewerbe zu prüfen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, mit 6 Fürstimmen und 3 Gegenstimmen, dass Einvernehmen zum Neubau einer Halle im Erdgeschoss, sowie Betriebsleiterwohnung mit Büro im Obergeschoss und Gesellschafterinnenwohnung mit Büro ebenso im Obergeschoss, auf Flst. 942/4, Robert-Bosch-Straße/Industriestraße, 73577 Ruppertshofen, zu erteilen.
c. Erstellung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 373/30, Am Waldrand 25, 73577 Ruppertshofen, mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Erlenäcker lll“.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Einvernehmen zur Erstellung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 373/30, Am Waldrand 25,
73577 Ruppertshofen, mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Erlenäcker lll“, zu erteilen.
d. Errichtung einer Gartenhütte mit Freisitz, auf Flst. 36/1, Stiller Winkel 9,
73577 Ruppertshofen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Einvernehmen zur Errichtung einer Gartenhütte mit Freisitz, auf Flst. 36/1, Stiller Winkel 9, 73577 Ruppertshofen, zu erteilen.
8. Gutachterausschuss
Aufgabenübertragung Gutachterausschuss
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schwäbischer Wald hat am 21.07.2021 einen Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Verbandsaufgabe „Gutachterausschuss“ an die Stadt Schwäbisch Gmünd gefasst. Die Übertragung soll mit Wirkung ab 01.04.2022 erfolgen, so dass der neue gemeinsame Gutachterausschuss bis 30.06.2022 die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 feststellen kann. Formal erfolgt die Aufgabenübertragung an die Stadt Schwäbisch Gmünd über eine Rückdelegation der Verbandsaufgabe Gutachterausschuss an die Verbandsgemeinden und einen Beschluss der Gemeinderäte zur Übertragung an die Stadt Schwäbisch Gmünd. Der Zeitpunkt der Rückdelegation soll zum 31.03.2022 erfolgen, so dass Rückdelegation und Aufgabenübertragung an die Stadt Schwäbisch Gmünd auf 01.04.2022 praktisch zusammenfallen. Die Aufgabenübertragung ist notwendig zur rechtssicheren Festsetzung der Bodenrichtwerte als Grundlage für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025. So werden nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg künftig die Bodenrichtwerte das zentrale Element für die Grundsteuererhebung sein. Dies bedeutet wiederum, dass die Bodenrichtwerte rechtskonform zu ermitteln sind. Hierzu ist zum einen eine ausreichende Anzahl von Kauffällen erforderlich (Richtwert nach der Gutachterausschussverordnung 1.000 Fälle/Jahr.) Die Zahl der Verkaufsfälle im Verbandsgebiet beträgt höchstens 300 /Jahr. Auch gibt es noch keine den künftigen Anforderungen genügende Auswertung der Kaufverträge. Die Verbandsversammlung hat daher beschlossen, das Immobilienbüro Koch aus Esslingen zu beauftragen, die entsprechenden Arbeiten zur Ermittlung der Bodenrichtwerte 2022 durchzuführen.
Mit der Stadt Schwäbisch Gmünd ist zur Aufgabenübertragung zudem noch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Der GVV Leintal/Frickenhofer Höhe, die Gemeinde Waldstetten und die Stadt Lorch sind dem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Stadt Schwäbisch Gmünd bereits beigetreten. Die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein tritt zum 01.10.2021 bei. Die im Gemeinderat zu treffenden Beschlüsse zur Rückdelegation und Aufgabenübertragung sowie zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Schwäbisch Gmünd sind für den November 2021 vorgesehen. Die Stadt Schwäbisch Gmünd wird hierüber voraussichtlich im November 2021 über den Vertragsentwurf beschließen. Dieser wird sich natürlich eng an die Vereinbarungen der Stadt mit Waldstetten, Lorch und den beiden benachbarten Gemeindeverwaltungsverbänden anlehnen.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
9. Bekanntgaben
-Aufforstungsantrag Herr Schaaf, wurde in der Form geändert
-Hecke in Birkenlohe wurde teilweise geschnitten, Restschnitt folgt
-Ostalbbrocken kommt nach Ruppertshofen, jeder darf Hand anlegen und sich künstlerisch beteiligen
-Einladung zur Open Air Veranstaltung mit Bewirtung (Coronakonform)
am Sonntag, 17. Oktober 2021, am Kultur- und Sportzentrum Jägerfeld, 3 Vereine werden sich musikalisch beteiligen
-Impfangebot am 26.09.2021 in Ruppertshofen
10. Anfragen aus dem Gemeinderat
GR Kunz
Trampelpfad Birkenlohe soll eine Sperrtafel angebracht werden
Ableitung des Oberflächenwassers bei einem Neubau in Birkenlohe
Wahllokal Birkenlohe
GRin Abele
Friedhof Tonolzbronn - Wiesengräber
Fertigstellung Rathauskeller
Verkehrssituation beim ‚KZV‘ – ‚Alter Berg‘ mit Anbringen einer Geschwindigkeitsschwelle
GR Schmid
Parksituation am Sportplatz durch ein Schwerlastenfahrzeug
GRin Grupp
Anfrage Herr Däß zur Geschwindigkeitsbegrenzung in Hönig
Auflistung/Kontrolle Aufgaben IZV Bauhof
Jakobsberg
GRin Opp
Hundekotbehälter für Hönig
Abflussrohre ‚Alter Berg‘
GR Weller
Pflege von Hecken und Gehölzen von Privat