Bürgermeisteramt Gemeinde Ruppertshofen, 73577 Ruppertshofen
Aus dem Gemeinderat
http://www.ruppertshofen.de/protokolle.html

© 2012 Bürgermeisteramt Gemeinde Ruppertshofen, 73577 Ruppertshofen
Startseite - Kontakt - Impressum

Adresse

Erlenstraße 1
73577 Ruppertshofen
Telefon 07176 / 1311
Telefax 07176 / 6540
info@ruppertshofen.de
 

Rathaus Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr

service bw

Sie können sich auf den Seiten der www.service-bw.de unter „Lebenslagen“ über die unterschiedlichen Sachverhalte informieren und über „Formulare“ die passenden erforderlichen Unterlagen erhalten.
Bitte beachten Sie bei den Formularen, dass diese mit persönlicher Unterschrift versehen per Post an die Gemeinde gesendet oder direkt im Rathaus abgegeben werden müssen. Eine digitale Unterschrift / Sendung wird derzeit leider rechtlich noch nicht anerkannt.

Hier kommen Sie
zum Service >

 

Gemeinderatsitzung vom 12. Januar 2012

1.  Bürgerfragestunde

Der TSV fragt an, ob künftig Disco’s im Kultur- und Sportzentrum Jägerfeld zugelassen werden könnten, er wird entsprechende Böden anmieten, die dann den vorhandenen Sportboden schützen. Auf die Gemeinde kommen dafür keine Kosten zu. BM Kühnl verweist darauf, dass dies in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats
beraten und beschlossen wird. Wichtig ist in dieser Sache, dass es geeignete Böden sind die keine Spuren oder sonstige Schäden hinterlassen.

2.  Vorstellung der landkreisweiten Untersuchung über geeignete Suchräume
     für die Ermittlung von Vorranggebieten für die Windkraftnutzung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Kühnl Herrn Eble vom Regionalverband Ostwürttemberg. BM Kühnl leitet ein und verweist darauf, dass mit der neuen Landesregierung auch neue Herausforderungen für die Windkraft entstanden sind. Sowohl Land wie auch Bund haben die Windkraft bestärkt und werden diese

forcieren. Dies bedeutet, dass rechtliche Bedingungen sich ändern. Wo bisher alle Windräder bzw. potenzielle Windräder in der Planung über die Regionalplanung abgewickelt wurden, können ab Ende 2012 einzelne Bauanträge gestellt werden, die vom Landratsamt als Untere Baurechtsbehörde beschieden werden. Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit über sogenannte Vorranggebiete bzw. Ausschlussgebiete ihre Flächen für die Windkraft festzulegen bzw. auszuschließen. Es kann festgehalten werden, dass es künftig für Betreiber von Windkraftanlagen bzw. deren Bauherrn einfacher wird, Anlagen zu erstellen. Herr Eble bestätigt die Ausführungen und erläutert seine Präsentation.

Ein Gemeinderat fragt, ob der Abstand auch für Gehöfte gilt. Herr Eble bestätigt dies. Herr Eble verweist darauf, dass sogenannte Vorranggebiete künftig nicht mehr die gleiche Ausschlussqualität haben wie bisher (im Regionalplan).

Eine Gemeinderätin fragt, ob es ein Argument sein könnte wenn bereits 5 Windräder in der Raumschaft stehen. Herr Eble erklärt, dass er dies nicht pauschal beantworten kann sondern erst in einem späteren Stadium.

Ein Gemeinderat fragt, ob mit den Vorranggebieten lediglich ein sogenannter „Auswuchs“ verhindert werden kann. Herr Eble erklärt, dass dies im Prinzip so ist. Herr Eble erklärt weiter, dass wenn Vorranggebiete entstehen und geplant werden, dass diese dann auch bindend sind.

Ein weiterer Gemeinderat fragt nach der Situation, wenn die Gemeinde bzw. der Gemeinde-verwaltungsverband nur sehr geringe Flächen ausweist. Herr Eble erklärt, dass es dann an der sogenannten Erforderlichkeit scheitern könnte, d. h. dies nicht ausreicht um weiterte Windräder zu verhindern.

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den Höhen im neuen Verfahren (Nabenhöhen). Herr Eble erklärt, dass die Höhe nur in einem Bebauungsplan festgesetzt werden könnte und dann auch bindend ist (im Regional- und im Flächennutzungsplan ist dies nicht bindend der Fall).

BM Kühnl schließt die Information ab und verweist darauf, dass in der nächsten Sitzung noch die Möglichkeit besteht im nichtöffentlichen Teil - Grundstücksangelegenheiten - anzusprechen. Die Festlegung von Vorrang- bzw. Ausschlussflächen findet dann in einer der nächsten Sitzungen statt, sobald dann auch der Verband darüber beraten hat.

3.  Gebührenkalkulation Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühren 2010 – 2012

Kämmerer Deininger erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den Stromkosten, diese seien in den Aufstellungen nicht eindeutig ablesbar, da unterschiedliche Bezeichnungen in den Tabellen enthalten sind. Nach Durchsicht konnte das Gremium feststellen, dass dies so richtig ist, da einmal vom Pumpwerk die Rede ist und einmal von Stromkosten. Herr Deininger erklärt, dass dies aufgrund der EDV-Darstellung so entstanden ist und verweist darauf, dass es sich um
die gleiche Kostengruppe handelt.

Ein Gemeinderat hätte sich eine Gegenüberstellung zwischen alter und neuer Kostensituation gewünscht. Herr Deininger erklärt, dass dies bei der Jahresrechnung vorgelegt wird.

Eine weitere Gemeinderätin erklärt, dass es in den anderen Gemeinden bereits 2011 durchgeführt wurde. Kämmerer Deininger verweist darauf, dass diese Gemeinden jedoch in einem rechtsunsicheren Raum verfahren seien und sich Ruppertshofen wie auch die anderen Gemeinden im Verband für die rechtssichere Verfahrensweise geeinigt hätten.

Ein Gemeinderat verweist darauf, dass Ruppertshofen mit die höchsten Abwassergebühren weit und breit hat. Nach weiteren kritischen Erklärungen zu der Höhe der Abwassergebühr wird der Antrag gestellt, die Sitzung zu vertagen und Kämmerer Deininger wird beauftragt weitere Vergleiche vorzulegen.

Der Antrag auf Vertagung wird mehrheitlich so beschlossen. Damit ist der Sitzungspunkt beendet.

Auch der nächste Sitzungspunkt „Neufassung der Abwassersatzung“ hängt damit zusammen und wird verschoben.

4.  Bausache

Überdachung einer Terrasse (Freisitz) in Ruppertshofen, Hasenhalde 4 auf Flst. 370/12 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Erlenäcker“

BM Kühnl verweist auf die Vorlage. Ohne weitere Wortmeldungen wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

5.  Verschiedenes bzw. Anträge

Eine Gemeinderätin beantragt, die Abrechnung für das Kultur- und Sportzentrum Jägerfeld noch einmal auf die Tagesordnung zu bringen, da die Abrechnung –ihrer Meinung nach – immer noch zu kompliziert ist. Weiterhin soll Platz für Plakate an den Ortseingängen geschaffen werden. BM Kühnl verweist darauf, dass dies bisher immer den Vereinen ermöglicht worden ist.

Eine Gemeinderätin fragt an, warum keine umfangreichere Pressearbeit vor dem Weihnachtsmarkt möglich war. BM Kühnl verweist darauf, dass die Verwaltung redaktionelle Berichte eingereicht hat. Die Zeitungen konzentrieren sich wohl verstärkt auf Werbeflächen,

so dass es erforderlich wäre, mit mehreren kostenpflichtigen Annoncen zu werben. Sie unterstreicht den Antrag aus der Bürgerfragestunde, Discos im Jägerfeld zuzulassen. BM Kühnl verweist auf die Antwort von der Bürgerfragestunde und erklärt, dass dies im Gemeinderat behandelt wird.